Staatliche Unterstützung für den Hausbau

Fördermöglichkeiten 2024 im Überblick

Wer in naher Zukunft ein eigenes Haus bauen möchte, kann auf verschiedene Förderungen zurückgreifen, die den finanziellen Aufwand spürbar reduzieren. Dabei gilt in fast allen Programmen: Je nachhaltiger und energieeffizienter gebaut wird, desto größer fällt die Förderung aus.

Übersicht: Förderungen für Neubauten 2024
KfW-Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die wichtigste Anlaufstelle für Bauherrinnen und Bauherren. Je nach Programm können Kredite zwischen 100.000 und 270.000 Euro beantragt werden.

Kredit 297/298 – „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“
  • Kreditrahmen: bis zu 150.000 Euro
  • Voraussetzung: Neubau muss den Standard Effizienzhaus 40 erreichen
  • Heizung mit Öl, Gas oder Biomasse ist ausgeschlossen
  • Für die höchste Förderstufe ist zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG Plus/Premium) notwendig
Kredit 124 – „Wohneigentumsprogramm“
  • Bis zu 100.000 Euro Kreditvolumen
  • Voraussetzung: Selbstnutzung des Hauses durch Privatpersonen
  • Keine besonderen Anforderungen an die Energieeffizienz
Kredit 300 – „Wohneigentum für Familien“
  • Fördersumme: 170.000 bis 270.000 Euro
  • Zielgruppe: Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
  • Einkommen: max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind
  • Effizienzhaus 40 erforderlich, zusätzlich nachhaltige Bauweise für die höchste Förderung
Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
  • Förderung für Anlagen wie Photovoltaik, Windkraft, Speichertechnologien oder Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen
  • Kreditbetrag abhängig vom Investitionsvolumen

Staatliche Zuschüsse für den Kapitalaufbau
Auch vor dem eigentlichen Bau gibt es Möglichkeiten, Eigenkapital mit staatlicher Unterstützung aufzubauen:
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL): Arbeitgeber können bis zu 40 Euro monatlich in einen Bausparvertrag einzahlen.
  • Arbeitnehmersparzulage: Staatlicher Zuschuss bis 43 Euro pro Person jährlich (bei bestimmten Einkommensgrenzen).
  • Wohnungsbauprämie: Bis zu 70 Euro jährlich für Alleinstehende bzw. 140 Euro für Paare. Einkommensgrenzen: 35.000 Euro (Single) / 70.000 Euro (Paare).
  • Wohn-Riester: Förderung über Zulagen (bis zu 175 Euro jährlich) und steuerliche Vorteile bis zu 2.100 Euro pro Jahr.

Rechtliche Vorgaben für Neubauten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Neubauten mindestens den Standard eines Effizienzhauses 55 vor. Förderungen beginnen jedoch in der Regel erst bei der strengeren Stufe Effizienzhaus 40.

Häufige Fragen
Welche Förderungen sind 2024 besonders interessant für Bauherren?
  • KfW 297/298: für energieeffiziente Neubauten (Effizienzhaus 40)
  • KfW 300: speziell für Familien mit Kindern
  • KfW 124: allgemeines Wohneigentumsprogramm, auch ohne hohen Energiestandard
  • KfW 270: für erneuerbare Energien im Neubau

Gibt es noch Baukindergeld?
Nein, das Baukindergeld wurde Ende 2023 eingestellt. Als Ersatz steht seitdem das Programm „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) zur Verfügung.

Wo beantrage ich die Förderungen?
KfW-Programme: über einen Finanzierungspartner (z. B. Bank oder Sparkasse)

Hinweis
Dieser Artikel dient nur als allgemeine Informationsquelle und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte sollten Sie sich an Fachleute wie Steuerberater, Energieberater oder Finanzierungsinstitute wenden.

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