AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Makler-, Nachweis-, Vermittlungs-, Beratungs- und Bewertungsleistungen von
Eschenauer Immobilien
Inhaber Dennis Eschenauer
Akademiestraße 1
69117 Heidelberg
nachfolgend „Makler" genannt.
Die AGB gelten für sämtliche Geschäftsbereiche des Maklers, insbesondere:
* Verkauf von Wohnimmobilien
* Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen
* Verkauf von Mehrfamilienhäusern
* Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern
* Verkauf von Anlage- und Investmentimmobilien
* Verkauf von Grundstücken
* Verkauf von Gewerbeimmobilien
* Vermietung von Wohnraum
* Vermietung und Verpachtung von Gewerbeobjekten
* Vermittlung von Erbbaurechten
* Off-Market-Immobiliengeschäfte
* Immobilienbewertungen
* Suchaufträge für Kauf- und Mietinteressenten
Für Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gelten ergänzend die §§ 656a ff. BGB.
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§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kommt insbesondere zustande durch:
* schriftliche oder textliche Vereinbarung,
* Anforderung eines Exposés,
* Anforderung von Objektinformationen,
* Vereinbarung eines Besichtigungstermins,
* Aufnahme von Verhandlungen über ein vom Makler nachgewiesenes Objekt,
* Inanspruchnahme von Maklerleistungen.
Bei Verbrauchern bedarf ein Maklervertrag über Wohnungen oder Einfamilienhäuser gemäß § 656a BGB mindestens der Textform.
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§ 3 Leistungen des Maklers
Der Makler erbringt insbesondere folgende Leistungen:
* Nachweis von Vertragsgelegenheiten
* Vermittlung von Kauf-, Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverträgen
* Marktwertermittlungen
* Immobilienbewertungen
* Exposé-Erstellung
* Durchführung von Besichtigungen
* Bonitätsprüfungen
* Vorbereitung und Begleitung von Vertragsverhandlungen
* Koordination mit Notaren, Banken, Hausverwaltungen und Behörden
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
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§ 4 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt.
Hierfür genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.
Als provisionspflichtige Hauptverträge gelten insbesondere:
* Kaufverträge
* Mietverträge
* Pachtverträge
* Erbbaurechtsverträge
* Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen an Objektgesellschaften
* Share Deals
* Asset Deals
* sonstige wirtschaftlich vergleichbare Vereinbarungen
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Vertrages ein wirtschaftlich vergleichbares Geschäft abgeschlossen wird.
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§ 5 Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit rechtswirksamem Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig.
Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß §§ 286, 288 BGB.
Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren.
Auf Verlangen ist dem Makler eine Kopie des Hauptvertrages vorzulegen, soweit dies zur Berechnung der Provision erforderlich ist.
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§ 6 Provisionen
Wohnimmobilien
Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656a bis 656d BGB.
Der Käufer zahlt niemals eine höhere Provision als der Verkäufer.
Die konkrete Provisionshöhe ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé, Angebot oder Maklervertrag.
Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser und Anlageobjekte
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Käuferprovision 5,95 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer des beurkundeten Kaufpreises.
Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Grundstücke
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Käuferprovision 5,95 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer des Kaufpreises.
Gewerbeimmobilien
Bei Gewerbeobjekten, Hallen, Lagerflächen, Büroflächen, Hotels, Handelsimmobilien oder Industrieimmobilien beträgt die Provision, soweit nichts anderes vereinbart wurde, 5,95 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer des Kaufpreises.
Gewerbevermietung
Bei Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeobjekten beträgt die Provision, soweit nichts anderes vereinbart wurde, drei Bruttomonatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei langfristigen Mietverträgen, Staffelmieten oder umsatzabhängigen Mieten kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
Wohnraumvermietung
Bei Wohnraumvermietungen gilt das Bestellerprinzip nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz.
Die Provision beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist ausschließlich von demjenigen Auftraggeber zu zahlen, der den Makler beauftragt hat.
Erbbaurechte
Bei Bestellung, Veräußerung oder Übertragung von Erbbaurechten gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, eine Provision von 5,95 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer auf den wirtschaftlichen Vertragswert.
Off-Market-Geschäfte
Für Off-Market-Transaktionen gelten die individuell schriftlich oder in Textform vereinbarten Provisionsregelungen.
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§ 7 Immobilienbewertungen
Kostenfreie Marktpreiseinschätzungen dienen ausschließlich der ersten Orientierung.
Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten oder sonstige entgeltliche Bewertungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.
Eine Haftung für kostenfreie Ersteinschätzungen wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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§ 8 Suchaufträge
Beauftragt ein Kunde den Makler mit der gezielten Suche nach Immobilien oder Investitionsobjekten, entsteht ein Provisionsanspruch, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt.
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§ 9 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Sämtliche Exposés, Objektanschriften, Unterlagen, Bewertungen, Marktanalysen und sonstige Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers.
Bei schuldhafter unberechtigter Weitergabe haftet der Kunde für den hierdurch entstandenen Schaden.
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§ 10 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragsparteien tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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§ 11 Objektangaben
Alle Objektinformationen beruhen auf Angaben Dritter, insbesondere Eigentümern, Vermietern, Verwaltern, Behörden oder sonstigen Auskunftspersonen.
Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.
Interessenten sind verpflichtet, sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen eigenständig zu prüfen.
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§ 12 Alleinauftrag
Wird ein qualifizierter oder einfacher Alleinauftrag vereinbart, gelten ergänzend die Regelungen des jeweiligen Maklervertrages.
Verletzt der Auftraggeber schuldhaft die Pflichten aus einem Alleinauftrag, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt.
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§ 13 Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt bei:
* Vorsatz
* grober Fahrlässigkeit
* Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzgesetzen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
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§ 15 Geldwäschegesetz
Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität seiner Kunden festzustellen und entsprechende Nachweise einzuholen.
Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
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§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Heidelberg ausschließlicher Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
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§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Makler-, Nachweis-, Vermittlungs-, Beratungs- und Bewertungsleistungen von
Eschenauer Immobilien
Inhaber Dennis Eschenauer
Akademiestraße 1
69117 Heidelberg
nachfolgend „Makler" genannt.
Die AGB gelten für sämtliche Geschäftsbereiche des Maklers, insbesondere:
* Verkauf von Wohnimmobilien
* Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen
* Verkauf von Mehrfamilienhäusern
* Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern
* Verkauf von Anlage- und Investmentimmobilien
* Verkauf von Grundstücken
* Verkauf von Gewerbeimmobilien
* Vermietung von Wohnraum
* Vermietung und Verpachtung von Gewerbeobjekten
* Vermittlung von Erbbaurechten
* Off-Market-Immobiliengeschäfte
* Immobilienbewertungen
* Suchaufträge für Kauf- und Mietinteressenten
Für Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gelten ergänzend die §§ 656a ff. BGB.
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§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kommt insbesondere zustande durch:
* schriftliche oder textliche Vereinbarung,
* Anforderung eines Exposés,
* Anforderung von Objektinformationen,
* Vereinbarung eines Besichtigungstermins,
* Aufnahme von Verhandlungen über ein vom Makler nachgewiesenes Objekt,
* Inanspruchnahme von Maklerleistungen.
Bei Verbrauchern bedarf ein Maklervertrag über Wohnungen oder Einfamilienhäuser gemäß § 656a BGB mindestens der Textform.
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§ 3 Leistungen des Maklers
Der Makler erbringt insbesondere folgende Leistungen:
* Nachweis von Vertragsgelegenheiten
* Vermittlung von Kauf-, Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverträgen
* Marktwertermittlungen
* Immobilienbewertungen
* Exposé-Erstellung
* Durchführung von Besichtigungen
* Bonitätsprüfungen
* Vorbereitung und Begleitung von Vertragsverhandlungen
* Koordination mit Notaren, Banken, Hausverwaltungen und Behörden
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
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§ 4 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt.
Hierfür genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.
Als provisionspflichtige Hauptverträge gelten insbesondere:
* Kaufverträge
* Mietverträge
* Pachtverträge
* Erbbaurechtsverträge
* Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen an Objektgesellschaften
* Share Deals
* Asset Deals
* sonstige wirtschaftlich vergleichbare Vereinbarungen
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Vertrages ein wirtschaftlich vergleichbares Geschäft abgeschlossen wird.
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§ 5 Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit rechtswirksamem Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig.
Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß §§ 286, 288 BGB.
Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren.
Auf Verlangen ist dem Makler eine Kopie des Hauptvertrages vorzulegen, soweit dies zur Berechnung der Provision erforderlich ist.
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§ 6 Provisionen
Wohnimmobilien
Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656a bis 656d BGB.
Der Käufer zahlt niemals eine höhere Provision als der Verkäufer.
Die konkrete Provisionshöhe ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé, Angebot oder Maklervertrag.
Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser und Anlageobjekte
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Käuferprovision 5,95 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer des beurkundeten Kaufpreises.
Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Grundstücke
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Käuferprovision 5,95 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer des Kaufpreises.
Gewerbeimmobilien
Bei Gewerbeobjekten, Hallen, Lagerflächen, Büroflächen, Hotels, Handelsimmobilien oder Industrieimmobilien beträgt die Provision, soweit nichts anderes vereinbart wurde, 5,95 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer des Kaufpreises.
Gewerbevermietung
Bei Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeobjekten beträgt die Provision, soweit nichts anderes vereinbart wurde, drei Bruttomonatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei langfristigen Mietverträgen, Staffelmieten oder umsatzabhängigen Mieten kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
Wohnraumvermietung
Bei Wohnraumvermietungen gilt das Bestellerprinzip nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz.
Die Provision beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist ausschließlich von demjenigen Auftraggeber zu zahlen, der den Makler beauftragt hat.
Erbbaurechte
Bei Bestellung, Veräußerung oder Übertragung von Erbbaurechten gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, eine Provision von 5,95 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer auf den wirtschaftlichen Vertragswert.
Off-Market-Geschäfte
Für Off-Market-Transaktionen gelten die individuell schriftlich oder in Textform vereinbarten Provisionsregelungen.
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§ 7 Immobilienbewertungen
Kostenfreie Marktpreiseinschätzungen dienen ausschließlich der ersten Orientierung.
Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten oder sonstige entgeltliche Bewertungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.
Eine Haftung für kostenfreie Ersteinschätzungen wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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§ 8 Suchaufträge
Beauftragt ein Kunde den Makler mit der gezielten Suche nach Immobilien oder Investitionsobjekten, entsteht ein Provisionsanspruch, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt.
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§ 9 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Sämtliche Exposés, Objektanschriften, Unterlagen, Bewertungen, Marktanalysen und sonstige Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers.
Bei schuldhafter unberechtigter Weitergabe haftet der Kunde für den hierdurch entstandenen Schaden.
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§ 10 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragsparteien tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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§ 11 Objektangaben
Alle Objektinformationen beruhen auf Angaben Dritter, insbesondere Eigentümern, Vermietern, Verwaltern, Behörden oder sonstigen Auskunftspersonen.
Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.
Interessenten sind verpflichtet, sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen eigenständig zu prüfen.
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§ 12 Alleinauftrag
Wird ein qualifizierter oder einfacher Alleinauftrag vereinbart, gelten ergänzend die Regelungen des jeweiligen Maklervertrages.
Verletzt der Auftraggeber schuldhaft die Pflichten aus einem Alleinauftrag, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt.
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§ 13 Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt bei:
* Vorsatz
* grober Fahrlässigkeit
* Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzgesetzen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
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§ 15 Geldwäschegesetz
Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität seiner Kunden festzustellen und entsprechende Nachweise einzuholen.
Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
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§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Heidelberg ausschließlicher Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
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§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.