AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Firma Eschenauer Immobilien schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser allg. Geschäftsbedingungen ab.
§ 2 Entstehen des Provisionsanspruches
Der Provisionsanspruch der Firma Eschenauer Immobilien entsteht sobald aufgrund eines Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich der von der Firma Eschenauer Immobilien benannten Immobilie, Grundstück, Halle, Bürofläche, Lagerfläche usw. zustande gekommen ist. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Für die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäuser ist die Schriftform des Maklervertrages vorgeschrieben. Durch Aufnahme von Verhandlungen direkt mit dem Verkäufer, Vermieter, Pächter, Dritten oder uns, sowie durch Objektbesichtigungen, selbst wenn diese nur von außen und ohne den Makler stattfinden, gilt unser Provisionsanspruch bei Vertragsabschluss als anerkannt. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen
Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
§ 3 Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch steht der Firma Eschenauer Immobilien auch dann immer zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von der Firma Eschenauer Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden. Als auch Kontakte, die auf der Basis einer Vermittlungsprovision an der Firma Eschenauer Immobilien von Privatleuten, Vollkaufleuten, Maklerkollegen oder sonstige Dritten im Auftrag geschlossen
wurden.
§ 4 Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, außer es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p. a. über Bundesbankdiskont fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so ist kaufende, mietende oder sonstige Vertragspartei verpflichtet, der Firma Eschenauer Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruchs zu erteilen. Auf erstes Verlangen der Firma Eschenauer Immobilien überlässt die kaufende, mietende oder sonstige Vertragspartei uns eine einfache Vertragsabschrift.
§ 5 Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Hauptvertrages zwischen dem Kaufenden, Mietenden oder einer sonstigen Vertragspartei und der Firma Eschenauer Immobilien vereinbart und im Erfolgsfalle von der anderen Vertragspartei zu zahlen.
Verkauf
Bei Grundstücksverkäufen, Mehrfamilienhäusern, Hallen, Gewerbegebäuden, Industrieflächen, Büro- oder Teilflächen oder sonstigen Körpern errechnet dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, sind von dem Wert 5,95 % inkl. MwSt. des Kaufpreises vom Käufer sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen erhält die Firma Eschenauer Immobilien eine Provision vom Käufer in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. auf die Höhe des Kaufpreises. In diesem Fall erhält die Firma Eschenauer Immobilien vom Verkäufer ebenfalls eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. MwSt.. Abweichende Provisionssätze können vereinbart werden, es gelten die in den Angeboten der Firma Eschenauer Immobilien genannten Provisionssätze vor den in den AGB genannten. Bei Verkaufsangeboten von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt immer der Grundsatz, dass die Firma Eschenauer Immobilien vom Käufer nicht mehr Provision erhält als auch der Verkäufer bezahlt.
Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude von dem Wert sind 5,95 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen erhält die Firma Eschenauer Immobilien eine Provision vom Käufer in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. auf die Höhe des Kaufpreises. In diesem Fall erhält die Firma Eschenauer Immobilien vom Verkäufer ebenfalls eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. Abweichende Provisionssätze können vereinbart werden, es gelten die in den Angeboten der Firma Eschenauer Immobilien genannten Provisionssätze vor den in den AGB genannten. Bei Verkaufsangeboten von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt immer der Grundsatz, dass die Firma Eschenauer Immobilien vom Käufer nicht mehr Provision erhält als auch der Verkäufer bezahlt.
Gewerbevermietung
Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen und Grundstücken mit und ohne Aufbauten erhält die Firma Eschenauer Immobilien nach Unterschrift von Mietverträgen 3 Bruttomonatsmieten zzgl. MwSt. vom Mieter.
Wohnraumvermietung
Bei der Vermietung von Wohnflächen erhält die Firma Eschenauer Immobilien nach Unterschrift von Mietverträgen eine Provision von 2 Nettomieten zzgl. MwSt. vom Vermieter.
Sonstiges
Bei Einrichtungsgegenständen, Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Waren, Kundenkarteien oder der Übernahme / dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen usw. entsteht eine zusätzliche Provision in Höhe von 5,95 % von dem Vertragswert (Verkaufswert), die sofort nach Geschäftsabschluss fällig ist. Bei Vermietungen von Wohnungen oder Häusern 2 Monatsmieten vom Vermieter.
§ 6 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Firma Eschenauer Immobilien sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Eschenauer Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 7 Doppeltätigkeit
Die Firma Eschenauer Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 8 Eigentümerangaben
Die Firma Eschenauer Immobilien weist darauf hin, dass die von ihr
weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihr, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Firma Eschenauer Immobilien, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 9 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des
beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Firma Eschenauer Immobilie Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als
Wohnungseigentümer zustehen.
§ 10 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten
Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 11 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Eschenauer Immobilien die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt weil der Kunde seine Verkaufsabsichten während der Laufzeit eines Alleinauftrages aufgibt.
§ 12 Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Firma Eschenauer Immobilien wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten der Firma Eschenauer & Partner Immobilien keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 13 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Eschenauer Immobilien beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 14 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma Eschenauer Immobilien in Heidelberg vereinbart.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Die Firma Eschenauer Immobilien schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser allg. Geschäftsbedingungen ab.
§ 2 Entstehen des Provisionsanspruches
Der Provisionsanspruch der Firma Eschenauer Immobilien entsteht sobald aufgrund eines Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich der von der Firma Eschenauer Immobilien benannten Immobilie, Grundstück, Halle, Bürofläche, Lagerfläche usw. zustande gekommen ist. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Für die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäuser ist die Schriftform des Maklervertrages vorgeschrieben. Durch Aufnahme von Verhandlungen direkt mit dem Verkäufer, Vermieter, Pächter, Dritten oder uns, sowie durch Objektbesichtigungen, selbst wenn diese nur von außen und ohne den Makler stattfinden, gilt unser Provisionsanspruch bei Vertragsabschluss als anerkannt. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen
Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
§ 3 Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch steht der Firma Eschenauer Immobilien auch dann immer zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von der Firma Eschenauer Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden. Als auch Kontakte, die auf der Basis einer Vermittlungsprovision an der Firma Eschenauer Immobilien von Privatleuten, Vollkaufleuten, Maklerkollegen oder sonstige Dritten im Auftrag geschlossen
wurden.
§ 4 Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, außer es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p. a. über Bundesbankdiskont fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so ist kaufende, mietende oder sonstige Vertragspartei verpflichtet, der Firma Eschenauer Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruchs zu erteilen. Auf erstes Verlangen der Firma Eschenauer Immobilien überlässt die kaufende, mietende oder sonstige Vertragspartei uns eine einfache Vertragsabschrift.
§ 5 Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Hauptvertrages zwischen dem Kaufenden, Mietenden oder einer sonstigen Vertragspartei und der Firma Eschenauer Immobilien vereinbart und im Erfolgsfalle von der anderen Vertragspartei zu zahlen.
Verkauf
Bei Grundstücksverkäufen, Mehrfamilienhäusern, Hallen, Gewerbegebäuden, Industrieflächen, Büro- oder Teilflächen oder sonstigen Körpern errechnet dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, sind von dem Wert 5,95 % inkl. MwSt. des Kaufpreises vom Käufer sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen erhält die Firma Eschenauer Immobilien eine Provision vom Käufer in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. auf die Höhe des Kaufpreises. In diesem Fall erhält die Firma Eschenauer Immobilien vom Verkäufer ebenfalls eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. MwSt.. Abweichende Provisionssätze können vereinbart werden, es gelten die in den Angeboten der Firma Eschenauer Immobilien genannten Provisionssätze vor den in den AGB genannten. Bei Verkaufsangeboten von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt immer der Grundsatz, dass die Firma Eschenauer Immobilien vom Käufer nicht mehr Provision erhält als auch der Verkäufer bezahlt.
Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude von dem Wert sind 5,95 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen erhält die Firma Eschenauer Immobilien eine Provision vom Käufer in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. auf die Höhe des Kaufpreises. In diesem Fall erhält die Firma Eschenauer Immobilien vom Verkäufer ebenfalls eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. Abweichende Provisionssätze können vereinbart werden, es gelten die in den Angeboten der Firma Eschenauer Immobilien genannten Provisionssätze vor den in den AGB genannten. Bei Verkaufsangeboten von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt immer der Grundsatz, dass die Firma Eschenauer Immobilien vom Käufer nicht mehr Provision erhält als auch der Verkäufer bezahlt.
Gewerbevermietung
Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen und Grundstücken mit und ohne Aufbauten erhält die Firma Eschenauer Immobilien nach Unterschrift von Mietverträgen 3 Bruttomonatsmieten zzgl. MwSt. vom Mieter.
Wohnraumvermietung
Bei der Vermietung von Wohnflächen erhält die Firma Eschenauer Immobilien nach Unterschrift von Mietverträgen eine Provision von 2 Nettomieten zzgl. MwSt. vom Vermieter.
Sonstiges
Bei Einrichtungsgegenständen, Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Waren, Kundenkarteien oder der Übernahme / dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen usw. entsteht eine zusätzliche Provision in Höhe von 5,95 % von dem Vertragswert (Verkaufswert), die sofort nach Geschäftsabschluss fällig ist. Bei Vermietungen von Wohnungen oder Häusern 2 Monatsmieten vom Vermieter.
§ 6 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Firma Eschenauer Immobilien sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Eschenauer Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 7 Doppeltätigkeit
Die Firma Eschenauer Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 8 Eigentümerangaben
Die Firma Eschenauer Immobilien weist darauf hin, dass die von ihr
weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihr, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Firma Eschenauer Immobilien, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 9 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des
beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Firma Eschenauer Immobilie Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als
Wohnungseigentümer zustehen.
§ 10 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten
Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 11 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Eschenauer Immobilien die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt weil der Kunde seine Verkaufsabsichten während der Laufzeit eines Alleinauftrages aufgibt.
§ 12 Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Firma Eschenauer Immobilien wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten der Firma Eschenauer & Partner Immobilien keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 13 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Eschenauer Immobilien beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 14 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma Eschenauer Immobilien in Heidelberg vereinbart.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.