UNSER KURZGUTACHTEN

Unser Kurzgutachten ist eine Immobilienbewertung in Anlehnung an die gesetzliche Verkehrswertermittlung gem. § 194 BauGB (ImmoWertV) und befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Berechnung des Verkehrswertes.

Die wesentlichen Unterschiede zum gerichtsfesten Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) bestehen darin, daß auf beschreibende Sachverhalte, umfangreiche Erläuterungen und zahlreiche Anhänge weitestgehend verzichtet wird. Weiterhin werden sämtliche benötigten Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber selbst besorgt und zur Verfügung gestellt. Dies spart Zeit und Aufwand, weswegen wir das Kurzgutachten innerhalb kürzester Zeit fertigstellen können.

Experte für die Bewertung von Wohnimmobilien!
Als geprüfte Immobiliensachverständige können wir jede Art von Immobilie bewerten, haben uns jedoch auf die Bewertung von Wohnimmobilien wie Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen spezialisiert.

Foto UNSER KURZGUTACHTEN

ANWENDUNGSBEREICHE

Für diese Angelegenheiten ist ein Kurzgutachten ideal

Immobilienkauf

Immobilienverkauf

Scheidung

Vermögensaufstellung

Erbauseinandersetzung

IMMOBILIENTYPEN

Wir sind spezialisiert auf die Bewertung von Wohnimmobilien

Einfamilienhäuser

Zweifamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser

Eigentumswohnungen

DIE SACHVERSTÄNDIGEN

Unsere Gutachter für Rhein-Neckar und Rhein-Main

Herr Dennis Eschenauer

Foto Herr Dennis Eschenauer
Geprüfter Immobiliensachverständiger für den Rhein-Neckar-Kreis.

Qualifikation:
  • Geprüfter Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien


Herr Patrick Eckes

Foto Herr Patrick Eckes
Geprüfter Immobiliensachverständiger für das Rhein-Main-Gebiet.

Qualifikation:
  • Geprüfter Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Studierter Immobilienökonom
  • Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien

SIEGEL & VERBÄNDE

Unser Qualitätsnachweis für geprüften Sachverstand

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UNSER PRAKTISCHER RÜCKRUF-SERVICE

Hinterlassen Sie uns eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular und Ihr passender Ansprechpartner wird sich bei Ihnen melden.
Das Team von Eschenauer & Partner Immobilien freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.

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Mit einem Kurzgutachten von Eschenauer & Partner Immobilien gehen Sie sicher, eine solide und versierte Bewertung Ihrer Immobilie zu erhalten, die alle geltenden Standards und Rechtsgrundlagen berücksichtigt. Unsere Festpreisgarantie ist Ihnen beim Kurzgutachten für Haus oder Wohnung immer sicher. Seriöse und unabhängige Kurzgutachten für Ihre Immobilie. Mit einem Kurzgutachten von Eschenauer & Partner Immobilien erhalten Sie eine fachkundige und verlässliche Einschätzung zum Marktwert Ihrer Immobilie. Unsere vielfach zertifizierten und erfahrenen Sachverständigen erstellen Kurzgutachten für die verschiedensten Immobilienarten und Objekte. Dabei berücksichtigen wir grundsätzlich immer die jeweiligen Gesetzesgrundlagen und bieten Ihnen unsere Leistungen zur Festpreisgarantie an. Zu den Immobilienarten und Objekten, die wir für Sie mit einem Kurzgutachten bewerten, gehören Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Zwei- und, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften.

Ein Kurzgutachten für Immobilien ist zwar genauso fundiert wie ein Vollgutachten (sogenanntes Verkehrswertgutachten), hat vor Gericht und auf Behörden aber keine Gültigkeit. Handelt es sich also um gerichtliche Angelegenheiten oder sind Behörden beteiligt, müssen Sie ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen. Die Marktwertermittlung ist besonders für die wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften), aber auch für Gewerbeimmobilien geeignet, ohne weitere Lasten und Beschränkungen. Diese können Eintragungen im Baulastenverzeichnis sein oder Erbbaurechte, Leitungsrechte, Wegerechte oder Wohnrechte.

Häufige Fragen zum Kurzgutachten für Immobilien.
Brauche ich ein Kurzgutachten oder Vollgutachten für Immobilien? Grundsätzlich gilt: Ein Kurzgutachten kommt prinzipiell nur infrage, wenn es sich um private Anliegen handelt, wie zum Beispiel den Immobilienkauf oder -verkauf, außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbe sowie die Vermögensplanung. Für die Kurzbewertung gibt es verschiedene Synonyme, diese wird auch gutachterliche Stellungnahme, Kurzgutachten oder Marktwertermittlung genannt. Diese Art der Immobilienbewertung hilft Ihnen kostengünstig und unkompliziert den Marktwert Ihrer Immobilie zu erfahren. Das Verkehrswertgutachten ist wesentlich umfangreicher und beschränkt sich nicht nur auf die Wertermittlung des Objektes. Rechte und Belastungen oder andere Besonderheiten finden bei der Kurzbewertung keine Beachtung. Sollen diese bewertet werden, sollte die Wahl auf ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB fallen. Was gehört zum Umfang des Kurzgutachtens für Immobilien? Ein Kurzgutachten für Immobilien ist normalerweise bis zu 10 Seiten lang. Es bietet Ihnen eine objektive und verständliche Schätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie in Kurzform. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Punkte.

Überprüfen von Wohnbereich und Kellerräumen auf Feuchtigkeit und Schimmelbildung, energetische Prüfung, u.a. von Fenstern, Türen oder Isolation der Hauswand, Sichtung der Immobilie hinsichtlich Schäden und Baumängeln, Dokumentation des Gesamtzustandes.
Die Kurzgutachten von Eschenauer & Partner Immobilien sind ausführlicher als durchschnittliche Kurzbewertungen. So stellen wir sicher, dass Sie sich ein umfassendes Bild der Bewertung machen und alle Inhalte nachvollziehen können. Zudem nehmen wir Besichtigungen vor Ort vor, um die Bewertung Ihrer Immobilie so präzise und realistisch wie möglich vorzunehmen.
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