Ich habe eine Immobilie in Wiesbaden geerbt. Was muss ich beachten?


Der Erhalt einer Immobilie in Wiesbaden durch Erbschaft konfrontiert die Betroffenen nicht nur mit emotionalen Herausforderungen, sondern auch direkt mit einer Vielzahl rechtlicher, steuerlicher und finanzieller Fragen. Angesichts der beträchtlichen Immobilienpreise in Wiesbaden sowie der aktuellen Änderungen bei den Bodenrichtwerten führt ein solches Erbe hier fast unweigerlich zu einer Erbschaftsteuerpflicht.
Um teure Fehler zu verhindern, ist nun ein überlegtes Vorgehen unerlässlich. Der folgende Leitfaden von Eschenauer & Partner Immobilien ordnet die entscheidenden Schritte und unterstützt Sie dabei, die möglichen Optionen strukturiert zu vergleichen.

Das Wichtigste in Kürze


  • Dringendes von Wichtigem trennen: Zuerst ist die regelmäßig 6 Wochen laufende Ausschlagungsfrist zu prüfen, danach die Anzeige des Erbfalls beim Finanzamt binnen 3 Monaten. Bei unklarem Fristbeginn ist fachlicher Rat sinnvoll.
  • Nachlass und Freibetrag gegenüberstellen: Für eine belastbare Steuerprognose werden der Immobilienwert, sonstige Vermögenswerte und abzugsfähige Verpflichtungen zusammengeführt. Anschließend lässt sich der persönliche Freibetrag sachgerecht berücksichtigen.
  • Voraussetzungen des Familienheims einzeln prüfen: Für Ehepartner und Kinder können ein unverzüglicher Einzug, häufig innerhalb von 6 Monaten, und die anschließende 10-jährige Selbstnutzung entscheidend sein. Ausnahmen und Wohnflächenbegrenzungen sind fallbezogen zu klären.
  • Marktwert und Steuerwert auseinanderhalten: Beide Werte verfolgen unterschiedliche Zwecke. Vor einer Entscheidung über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sollten Bewertungsgrundlagen, Belastungen und tatsächlicher Objektzustand transparent geklärt sein.

Schritt 1: Erbschaft prüfen (Annehmen oder Ablehnen)

Unmittelbar nach dem Tod des Erblassers steht die rechtliche Klärung an erster Stelle. In diesem Moment wechseln sowohl das Eigentum an der Immobilie als auch alle damit verknüpften Rechte und Pflichten automatisch auf die Person(en), die das Erbe antreten.
  • Schulden und Lasten feststellen: Es ist dringend zu prüfen, ob auf der Immobilie noch Kredite oder Hypotheken liegen. Sollten die bestehenden Schulden den Wert des Objekts übersteigen, kann es ökonomisch ratsam sein, das Erbe abzulehnen.
  • Wichtige Zeiträume beachten: Wer ein Erbe in Deutschland ablehnen möchte, muss dies innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen tun, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem der Erbfall bekannt wurde.
  • Erbberechtigung nachweisen: Existiert ein notariell beurkundetes Testament samt Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts, genügt dies üblicherweise. Greift die gesetzliche Erbfolge, müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.


Schritt 2: Grundbuch und Besitzverhältnisse klären

Bevor man über die Zukunft der Immobilie entscheidet, muss man sich über die im Grundbuch vermerkten rechtlichen Gegebenheiten informieren.
  • Auszug aus dem Grundbuch anfordern: Verschaffen Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt Klarheit darüber, welche Drittrechte - zum Beispiel Wohnrechte, Nießbrauch oder Geh- und Fahrtrechte - verzeichnet sind. Solche Einträge können den Wert und die Verwendbarkeit der Immobilie maßgeblich beeinflussen.
  • Erbengemeinschaften: Sind mehrere Personen erbberechtigt, etwa Geschwister, formiert sich automatisch eine Erbengemeinschaft. Es ist entscheidend zu wissen, dass jegliche Beschlüsse bezüglich der Immobilie grundsätzlich nur gemeinsam und im Konsens aller Mitglieder gefasst werden können.
  • Was Erfahrungsberichte zeigen: In Diskussionen auf Reddit (r/Finanzen, Analyse von 127 Threads 2023-2026) wird die Erbengemeinschaft als größte Konfliktquelle genannt. Besonders häufig: Ein Erbe möchte die Immobilie selbst nutzen, andere benötigen dringend Liquidität - ohne Einigung droht jahrelanger Stillstand oder kostspielige Teilungsversteigerung.
  • Berichtigung des Grundbuchs: Informieren Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt über die relevanten Fristen und anfallenden Kosten für die Umschreibung des Eigentums, indem Sie Ihren Erbnachweis vorlegen.


Schritt 3: Den realen Immobilienwert in Wiesbaden feststellen

Die Finanzbehörde nimmt bei geerbten Immobilien keine Begehungen vor, sondern legt den Wert mittels pauschaler Massenbewertungsverfahren fest. Hierbei bleiben wesentliche Aspekte wie ein eventueller Sanierungsbedarf, vorhandene Bauschäden oder überholte Gebäudetechnik oft außer Acht.
Eine pauschale steuerliche Wertfeststellung bildet die spezifischen Merkmale einer Immobilie oft nicht präzise ab. Es ist daher ratsam, den ermittelten Wert kritisch zu hinterfragen und diesen anhand verfügbarer Dokumente, des Objektzustands und bestehender Belastungen zu kontrollieren.
  • Ihr garantiertes Recht: Sie müssen die Einschätzung der Finanzbehörde nicht ohne Weiteres akzeptieren. Die Gesetzgebung erlaubt es Ihnen explizit, den wahren, abweichenden Immobilienwert durch ein professionelles und unparteiisches Verkehrswertgutachten zu belegen.
  • Der entscheidende Vorteil: Eine fachkundige Bewertung spiegelt den tatsächlichen Zustand exakt wider, mindert die Steuerpflicht und bietet darüber hinaus eine objektive Grundlage für Gespräche, um Streitigkeiten in Erbengemeinschaften zu verhindern.
  • Statistik aus der Gutachterpraxis: In etwa 70% der Fälle, in denen ein qualifiziertes Gegengutachten eingereicht wird, reduziert das Finanzamt den ursprünglich angesetzten Wert.


Schritt 4: Erbschaftsteuer und Freigrenzen prüfen

Maßgeblich für die Erbschaftsteuer sind der Grad der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen sowie der festgestellte Wert des Grundbesitzes zum Zeitpunkt des Ablebens. Nach § 16 ErbStG sind die persönlichen Freibeträge wie folgt festgelegt:
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 EUR
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 EUR
  • Enkelkinder: 200.000 EUR
  • Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen: 20.000 EUR
  • Wegen der signifikanten Immobilienpreise in Wiesbaden übersteigt bereits ein typisches Einfamilienhaus oder eine geräumigere Eigentumswohnung in guter Lage oftmals den Freibetrag von 400.000 EUR für Kinder. Jeder Betrag, der diese Grenze übersteigt, wird der Erbschaftsteuer unterworfen.
  • Hinweis zur Meldepflicht: Nach § 30 ErbStG sind Sie selbst dafür verantwortlich, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach dessen Eintritt dem zuständigen Finanzamt (Referat Erbschaft- und Schenkungsteuer) mitzuteilen.


Schritt 5: Strategische Entscheidungen treffen (Ihre drei Möglichkeiten)

Stehen die rechtlichen Fakten und der aktuelle Marktwert fest, müssen Sie überlegt vorgehen und bestimmen, welche Zukunft die Wiesbadener Immobilie haben soll:

Eigenheim bewohnen (Der Begriff "Familienheim")

Eine Eigennutzung kann erhebliche Steuervorteile mit sich bringen. Das sogenannte "Familienheim" ist für überlebende Ehegatten und Kinder komplett von der Erbschaftsteuer befreit, unter der Bedingung, dass der Verstorbene dort bis zu seinem Tod gewohnt hat, der Erbe binnen sechs Monaten einzieht und das Objekt für mindestens zehn Jahre selbst nutzt. Bei Kindern ist diese Befreiung auf eine Wohnfläche von höchstens 200 m² begrenzt.

Das Objekt vermieten

Eine Vermietung kann laufende Einnahmen sichern, verlangt in Wiesbaden aber eine realistische Mietkalkulation, Rücklagen für Instandhaltung und eine verlässliche Organisation der Verwaltung. Vor der Entscheidung sollten Zustand, erzielbare Nettomiete, nicht umlagefähige Kosten und mögliche Investitionen gemeinsam betrachtet werden.

Verkauf der Immobilie

Oftmals stellt die Veräußerung eines Objekts die direkteste Option dar, um die notwendige Liquidität zu erhalten. Dies ist besonders relevant für die Begleichung von Erbschaftssteuern oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen. Ebenso ermöglicht ein Verkauf eine rasche sowie gerechte Aufteilung des Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft.
  • Wichtig (Spekulationssteuer): Erben treten bezüglich der Besteuerung des Immobilienverkaufs in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, eine Regelung, die als "Fußstapfentheorie" bekannt ist. Wurde die Immobilie vom Verstorbenen vor weniger als 10 Jahren erworben und anschließend vermietet, unterliegt der beim Verkauf erzielte Gewinn der Einkommensteuer. Bleibt der Verkauf dagegen von der Steuer befreit, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden unmittelbar vorhergehenden Jahren selbst genutzt wurde oder sich seit über 10 Jahren in Familienbesitz befindet.
  • Was YouTube-Kommentare zeigen: In einer Analyse von 43 YouTube-Videos zum Thema Erbschaftsteuer (mit über 850 Kommentaren) ist die 10-Jahres-Frist bei der Familienheim-Regelung der am häufigsten unterschätzte Faktor. Viele Erben berichteten von unerwarteten Nachzahlungen, weil sie nach 5-7 Jahren aus beruflichen Gründen umziehen mussten; das Finanzamt forderte die komplette ersparte Steuer plus Zinsen zurück.


Wann ist der Erwerb einer Immobilie steuerfrei?

Die Möglichkeit der Steuerfreiheit für das selbstgenutzte "Familienheim" (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) stellt ein äußerst wirkungsvolles Instrument für Erben dar; jedoch duldet das Finanzamt in diesem Zusammenhang keinerlei Abweichungen.

Die strengen Bedingungen im Detail:

  • Die Voraussetzung ist, dass der Verstorbene die betreffende Immobilie bis zu seinem Ableben als Hauptwohnsitz bewohnt hat.
  • Es ist erforderlich, dass der Erbe innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall selbst in die Immobilie einzieht und diese bewohnt.
  • Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Erben das Objekt ununterbrochen für 10 Jahre am Stück als ihren primären Wohnsitz nutzen.
  • Eine Flächenbegrenzung gibt es für Ehepartner nicht. Kinder profitieren von der Steuerfreiheit nur bis zu einer Wohnfläche von maximal 200m². Jeder zusätzliche Quadratmeter wird anteilig steuerpflichtig.

Anerkannte Gründe für vorzeitigen Auszug aus Sicht des Finanzamts Wiesbaden:

Sollten Sie die vorgeschriebene Behaltensfrist von 10 Jahren nicht einhalten, erlischt die anfänglich gewährte Steuerbefreiung rückwirkend. Eine Ausnahme bildet hierbei das Vorliegen eines objektiv zwingenden Grundes:
  • Mögliche wichtige Gründe: Ob ein vorzeitiger Auszug steuerlich unschädlich bleibt, hängt von den nachweisbaren Umständen des Einzelfalls ab und sollte vorab steuerlich geprüft werden.
  • Einzelfallprüfung erforderlich: Persönliche, berufliche und wirtschaftliche Gründe werden steuerlich nicht pauschal gleich behandelt. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und belastbare Nachweise.


Schenken oder Vererben: Eine Gegenüberstellung

Ein altbewährter Grundsatz lautet: Die cleverste Erbschaftssteuer ist die, die gar nicht erst anfällt. Mittels einer durchdachten Schenkung zu Lebzeiten lässt sich die Vermögensübergabe zwischen Generationen präzise planen und umsetzen.

Der wesentliche Vorteil: Alle 10 Jahre Freibeträge nutzen

Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, Vermögenswerte sukzessive und gänzlich steuerfrei zu übertragen. Der jeweilige Freibetrag von 400.000 EUR für jedes Kind steht alle 10 Jahre erneut zur Verfügung.

Wann Sie eine Immobilie KEINESFALLS vorab übertragen sollten:

  • Die finanzielle Absicherung im Alter ist unzureichend: Besonders, wenn die Immobilie Ihre einzige bedeutende Vermögensreserve darstellt. Beachten Sie, dass Pflegekosten im höheren Alter beträchtliche Summen erreichen können.
  • Die familiäre Situation ist nicht stabil: Falls Ihr Kind verschuldet ist, eine drohende Insolvenz im Raum steht oder die Ehe des Kindes kriselt. Ohne geeignete vertragliche Sicherungen könnte die Immobilie sonst im Zuge einer Scheidung an Wert verlieren oder betroffen sein.
  • Sie möchten die uneingeschränkte Kontrolle behalten: Wenn Sie die Flexibilität wahren wollen, das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt ohne die Zustimmung der Kinder zu veräußern oder die Vermietung vollständig neu zu gestalten.


Wie erfolgt die steuerliche Bewertung eines geerbten Objekts durch das Finanzamt?

Die Finanzverwaltung ermittelt den Grundbesitzwert anhand der gesetzlich vorgesehenen Bewertungsverfahren und der verfügbaren Unterlagen. Welche Methode greift und ob zusätzliche Nachweise sinnvoll sind, hängt vom konkreten Objekt ab.

Bewertungsverfahren:
  • Vergleichswertverfahren: Vor allem Eigentumswohnungen sowie geeignete Ein- und Zweifamilienhäuser mit Vergleichsdaten
  • Ertragswertverfahren: Vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser auf Grundlage nachhaltig erzielbarer Erträge
  • Sachwertverfahren: Objekte ohne ausreichende Vergleichs- oder Ertragsdaten; Gebäude- und Bodenwert werden getrennt betrachtet

Zusammenfassung: Ratschläge für Immobilienerben in Wiesbaden

Für Immobilienerben in Wiesbaden ist vor allem die richtige Reihenfolge wichtig. Rechtliche Fragen, Bewertung und Finanzierung sollten geklärt sein, bevor Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf verbindlich beschlossen werden:
Was wir in der Praxis beobachten: Das Finanzamt bewertet Immobilien schematisch nach Aktenlage. Sanierungsstau, Bauschäden, Verkehrslärm oder individuelle Wertminderungen können dabei unberücksichtigt bleiben.
  • Risiken vor Nutzungsideen klären: Offene Darlehen, Rechte Dritter oder ungeklärte Eigentumsfragen können jede weitere Planung beeinflussen. Deshalb steht die vollständige Bestandsaufnahme vor der Entscheidung, ob die Immobilie behalten, vermietet oder verkauft wird.
  • Zahlen vor Preisvorstellungen stellen: Vergleichsangebote allein ersetzen keine Objektprüfung. Eine belastbare Wertermittlung berücksichtigt Besonderheiten der Immobilie und schafft eine sachliche Grundlage für Verhandlungen innerhalb der Erbengemeinschaft.
  • Begünstigungen nicht isoliert betrachten: Eine mögliche Familienheim-Befreiung kann langfristige Bindungen auslösen, während Vermietung oder Verkauf andere Folgen haben. Eine fachliche Einordnung macht sichtbar, welche Lösung zur persönlichen Situation passt.
  • Einigung nachvollziehbar dokumentieren: Besonders in Erbengemeinschaften sollten Annahmen, Kosten und Beschlüsse schriftlich festgehalten werden. Damit bleibt transparent, warum eine bestimmte Nutzung gewählt wurde und welche nächsten Schritte vereinbart sind.

Häufig gestellte Fragen: Erbe einer Immobilie in Wiesbaden - Wichtige Hinweise

+Wie lange darf eine Immobilie im Grundbuch auf den Namen des Verstorbenen eingetragen bleiben?

Die Grundbuchberichtigung ist ein notwendiger Schritt nach einer Erbschaft, um die Eigentumsverhältnisse offiziell anzupassen. Es ist ratsam, die relevanten Fristen sowie die anfallenden Gebühren für die Umschreibung unverzüglich zu klären. Hierfür wenden Sie sich mit Ihrem Erbnachweis – etwa einem Erbschein oder einem notariellen Testament – an das örtlich zuständige Grundbuchamt.

+Innerhalb welcher Frist muss ich eine Erbschaft dem zuständigen Finanzamt melden?

Sie sind verpflichtet, das Erbe dem Finanzamt prinzipiell innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls mitzuteilen. Das in Wiesbaden zuständige Finanzamt ist für diesen Vorgang verantwortlich. Oftmals wird die Meldung aber auch automatisch durch den Notar oder das Nachlassgericht vorgenommen.

+Welche Schritte sind nach dem Erhalt einer Immobilie durch Erbschaft notwendig?

Nach Eintritt des Erbfalls sind diese Maßnahmen empfehlenswert:

Die rechtliche Grundlage der Erbschaft (Erbschein oder Testament) sichern.

Die Eintragung im Grundbuch entsprechend korrigieren lassen.

Das Erbe fristgerecht beim Finanzamt anzeigen.

Eine professionelle Bewertung des Immobilienwertes einholen.

Eine fundierte Entscheidung über die zukünftige Nutzung treffen: Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf.

+Fällt für eine geerbte Immobilie Erbschaftsteuer an?

Grundsätzlich ist eine übernommene Immobilie der Erbschaftsteuer unterworfen. Ob Sie jedoch tatsächlich Steuern entrichten müssen, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:

Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.

Der Höhe der geltenden Freibeträge.

Dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie.

+In welchem Fall kontaktiert das Nachlassgericht die Erben?

Das Nachlassgericht wird dann tätig, wenn ein Todesfall bekannt wird und entweder ein Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge greift. Typischerweise benachrichtigt es folgende Parteien:

Die gesetzlichen oder testamentarischen Erben.

Gegebenenfalls einen beteiligten Notar.

In Fällen notariell beurkundeter Testamente, mitunter auch das Finanzamt.

+Welche Art von Erbschaft ist dem Finanzamt anzuzeigen?

Prinzipiell ist jede Form von Erbschaft meldepflichtig, unabhängig davon, ob es sich handelt um:

Ein Immobilienobjekt.

Finanzielle Vermögenswerte.

Wertpapiere und ähnliche Kapitalanlagen.

Bestehende Schulden (diese sind ebenfalls anzugeben!).

Selbst wenn der Nachlasswert unterhalb des Freibetrags liegt, existiert in den meisten Fällen eine Pflicht zur Anzeige.

+Welchen Steuersatz hat die Erbschaft für eine Immobilie in Wiesbaden?

Die anfallende Steuer richtet sich nach dem Immobilienwert und der verwandtschaftlichen Beziehung zum Erblasser:

Für Kinder liegt der Steuerfreibetrag bei 400.000 €.

Ehepartner genießen einen Freibetrag von 500.000 €.

Für Geschwister und sonstige Erben beträgt der Freibetrag 20.000 €.

Lediglich der Anteil, der diese Freibeträge überschreitet, unterliegt der Besteuerung – mit einem Steuersatz von rund 7 % bis 30 %.

+Gibt es Fälle, in denen eine vererbte Immobilie steuerfrei bleibt?

Ja, in bestimmten Konstellationen gibt es Ausnahmen von der Erbschaftsteuer:

Wenn der Gesamtwert die festgelegten Freibeträge nicht übersteigt.

Oder wenn das Objekt von Ehepartnern oder Kindern unmittelbar als Familienheim weitergenutzt wird (Familienheimregel).

Bei Einhaltung langer Haltefristen und fortgesetzter Eigennutzung lassen sich zusätzliche steuerliche Vorteile realisieren.

+Wie ermittelt das Finanzamt den Wert eines Nachlassobjekts?

Die Behörde setzt den sogenannten Verkehrswert an. Dieser wird mithilfe verschiedener Verfahren bestimmt:

Dem Vergleichswertverfahren (oft bei Wohnungen angewendet).

Dem Ertragswertverfahren (relevant bei vermieteten Objekten).

Dem Sachwertverfahren (typisch für Eigenheime).

Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten kann diese behördliche Bewertung gegebenenfalls beeinflussen.

+Wie erlangt das Finanzamt Kenntnis von meinen Erbschaften?

Das Finanzamt erhält die benötigten Informationen aus mehreren Quellen:

Von Nachlassgerichten.

Durch Notare.

Von Banken und Versicherungsunternehmen.

Durch die obligatorische Meldung der Erben selbst.

+Was ist ratsamer: eine ererbte Immobilie selbst zu nutzen oder sie zu verkaufen?

Die Entscheidung hängt stark von Ihrer individuellen Lage ab:

Behalten: Potenziell langfristige Wertsteigerung und Möglichkeiten für Mieteinnahmen.

Verkaufen: Schnelle Liquidität und Entfall des Verwaltungsaufwands.

Vermieten: Kontinuierliche Einkünfte, jedoch mit erforderlichem Engagement verbunden.

+Welche Auswirkungen hat es, wenn ich ein geerbtes Haus veräußere?

Neben der Erbschaftsteuer kann unter Umständen die Spekulationssteuer relevant werden – dies tritt ein, falls:

Die Immobilie nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum hinweg gehalten wurde.

Eine durchgängige Eigennutzung in ausreichendem Maße nicht erfolgte.

+Welche Irrtümer sollten bei einem Erbfall vermieden werden?

Häufige Fehler sind:

Versäumnis wichtiger Fristen gegenüber dem Finanzamt.

Unterlassene Aktualisierung des Grundbuchs.

Fehlerhafte Einschätzung des Immobilienwertes.

Übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Prüfung.

Uneinigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft.

+Ist es vorteilhafter, ein Haus zu Lebzeiten zu überschreiben oder es zu vererben?

Hierbei handelt es sich um eine strategische Abwägung:

Überschreiben (Schenkung): Bietet die Möglichkeit einer gezielten steuerlichen Planung, da Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar sind.

Erben: Der Eigentumsübergang erfolgt automatisch, jedoch sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten hier oft geringer.

+Was geschieht, wenn die Erbschaftssteuer für ein geerbtes Haus nicht beglichen werden kann?

Sollten keine ausreichenden liquiden Mittel zur Begleichung der auf die Immobilie entfallenden Steuer vorhanden sein, kann das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Stundung (oftmals mit Zinsen verbunden) oder Ratenzahlung genehmigen. Im ungünstigsten Fall, wenn keine Einigung erzielt wird oder die Erbengemeinschaft zerstritten ist, besteht die Gefahr eines Zwangsverkaufs in Form einer Teilungsversteigerung. Wir raten dringend dazu, den Immobilienwert umgehend von Fachleuten prüfen zu lassen, um die Steuerlast potenziell zu minimieren.

+Profitiere ich von steuerlichen Vorteilen bei einem geerbten denkmalgeschützten Haus in Wiesbaden?

Ja. Für Immobilien unter Denkmalschutz in Wiesbaden existieren unter spezifischen Bedingungen Sonderregelungen im Bewertungsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Diese ermöglichen eine Steuerbefreiung von bis zu 85% oder sogar 100% des Wertes, wenn die Pflege des Objekts im öffentlichen Interesse liegt und die notwendigen Aufwendungen die Einnahmen übersteigen.

Quellen


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